1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) der Lukas Film Lukas Gähwiler, Hardturmstrasse 269, CH-8005 Zürich (nachfolgend „Lukas Film“) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen der Auftraggeber mit Lukas Film. Lukas Film bietet Dienstleistungen im Bereich Filmproduktionen direkt und indirekt den Auftraggebern an. Lukas Film führt Filmproduktionen als Produzent aus. Lukas Gähwiler bietet seine Dienstleistungen aber auch als Freelancer bei Produktionsfirmen an (vgl. Ziffer 14 nachstehend). Zudem besitzt und betreibt Lukas Film dafür die Website www.lukas-film.ch.
Als Auftraggeberin oder Auftraggeber (nachfolgend „Auftraggeber“) wird jede natürliche und juristische Person bezeichnet, welche mit Lukas Film respektive mit Lukas Gähwiler geschäftliche Beziehungen pflegt. Sämtliche immateriellen und materiellen Erzeugnisse werden nachfolgend Werke genannt.
Diese AGB gelten ausschliesslich. Entgegenstehende, ergänzende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen bedürfen zur ihrer Geltung der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch Lukas Film.
Der Auftraggeber bestätigt bei der Inanspruchnahme von Dienstleistungen von Lukas Film und bei der Nutzung von www.lukas-film.ch bzw. bei Vertragsschluss, diese AGB umfassend anzuerkennen.
2. Informationen auf www.lukas-film.ch
www.lukas-film.ch beinhaltet Informationen über Dienstleistungen und Werke. Änderungen bleiben vorbehalten. Alle Angaben auf www.lukas-film.ch (Dienstleistungsbeschreibungen, Werke, Abbildungen, Filme, und sonstige Angaben) sind nur als Näherungswerte zu verstehen und stellen insbesondere keine Zusicherung von Eigenschaften oder Garantien dar, ausser es ist explizit anders vermerkt. Lukas Film bemüht sich, sämtliche Angaben und Informationen auf www.lukas-film.ch korrekt, vollständig, aktuell und übersichtlich bereitzustellen, jedoch kann Lukas Film weder ausdrücklich noch stillschweigend dafür Gewähr leisten.
Sämtliche Angebote auf www.lukas-film.ch gelten als freibleibend und sind nicht als verbindliche Offerte zu verstehen.
3. Vertragsabschluss
Der Vertragsabschluss kommt durch die schriftliche Akzeptanz der Offerte von Lukas Film zustande (per E-Mail genügt). Der Vertrag kommt ferner zustande, wenn der Auftraggeber die von Lukas Film angebotenen Dienstleistungen in Anspruch nimmt. Nachträgliche Änderungen des Vertrages haben nur dann Gültigkeit, wenn sie schriftliche erfolgen und von der Gegenpartei auch schriftlich bestätigt wurden.
4. Bezahlung
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von Lukas Film in Rechnung gestellten Beträge innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen.
Wird die Rechnung nicht binnen vorgenannter Zahlungsfrist beglichen, wird der Auftraggeber abgemahnt. Begleicht der Auftraggeber die Rechnung nicht binnen der angesetzten Mahnfrist fällt er automatisch in Verzug und schuldet eine Mahngebühr von CHF 20.—. Ab Zeitpunkt des Verzugs schuldet der Auftraggeber zudem Verzugszinsen in der Höhe der gesetzlichen 5 %.
Lukas Film behält sich vor, jederzeit ohne Angabe von Gründen Vorauskasse zu verlangen.
Verrechnung des in Rechnung gestellten Betrages mit einer allfälligen Forderung des Auftraggebern gegen Lukas Film ist nicht zulässig.
6. Pflichten von Lukas Film
Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung, erfüllt Lukas Film ihre Verpflichtung durch Erbringung der vereinbarten Dienstleistung respektive durch Ablieferung des vereinbarten Werkes respektive der vereinbarten Werke.
Lukas Film hat das ausdrückliche Recht, zur Erledigung ihrer vertragsgemässen Pflichten Hilfspersonen beizuziehen.
Lukas Film verpflichtet sich, die vereinbarten Dienstleistungen und Werke innert der vereinbarten Frist abzuliefern. Im Falle von Verzögerungen durch Dritte oder durch Ereignisse, welche Lukas Film nicht zu vertreten hat, lehnt Lukas Film jegliche Haftung ab.
7. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche Vorkehrungen welche zur Erbringung der Dienstleistung durch Lukas Film erforderlich sind, umgehend vorzunehmen. Der Auftraggeber hat die Vorkehrungen am vereinbarten Ort zur vereinbarten Zeit und im vereinbarten Mass vorzunehmen. Je nach Umständen gehört dazu das Erbringen geeigneter Informationen und Unterlagen für Lukas Film.
Weiter ist der Auftraggeber zur umfassenden und prompten Mitwirkung verpflichtet. Er hat Lukas Film jegliche im Zusammenhang mit der Dienstleistungserbringung erforderlichen Unterlagen unaufgefordert, vollständig und inhaltlich korrekt zu übergeben. Lukas Film geht davon aus, dass die gelieferten Informationen und Unterlagen richtig und vollständig sind sowie den gesetzlichen Mitwirkungs- und Auskunftspflichten entsprechen. Die Prüfung der Richtigkeit und Ordnungsmässigkeit von Informationen, Unterlagen und Zahlen des Auftraggebern obliegt Lukas Film nur, wenn dies vorab schriftlich vereinbart wurde.
Falls der Auftraggeber Lukas Film Bild- und Tonmaterial zur Verfügung stellt, ist er dafür verantwortlich, dass dieses Material keine Rechte Dritter verletzt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, allfällige Ansprüche Dritter für Lukas Film abzuwehren und Lukas Film für dabei entstandene Kosten vollumfänglich schadlos zu halten.
8. Rücktritt und Produktionsabbruch
Beide Partien haben das Recht, jederzeit vom Vertrag zurückzutreten. Die zurücktretende Partei hat die bereits getätigten Aufwendungen der anderen Partei vollumfänglich zu entgelten. Ein Rücktritt zu Unzeiten ist nicht zulässig. Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück, resp. annulliert er eine Buchung, werden ihm die durch den Rücktritt verursachten Kosten und Entschädigungen von Lukas Film in Rechnung gestellt und zwar wie folgt:
Absage weniger als 24 Stunden vor dem ersten Drehtag: sämtliche bis zu diesem Zeitpunkt angefallene Kosten sowie 100 % der vereinbarten Entschädigung
Absage weniger als drei Tage vor dem ersten Drehtag: sämtliche bis zu diesem Zeitpunkt angefallene Kosten sowie 75 % der vereinbarten Entschädigung
Absage weniger als fünf Tage vor dem ersten Drehtag: sämtliche bis zu diesem Zeitpunkt angefallene Kosten sowie 50 % der vereinbarten Entschädigung
9. Eigentumsvorbehalt
Das Eigentum und das Nutzungsrecht an den Werken und Ideen bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Entschädigung, bei Lukas Film. Bis dahin darf der Auftraggeber nicht über die Werke und Ideen verfügen.
10. Gewährleistung
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ihm vor der Endfertigung zugestellten Kontrolldokumente auf Fehler zu prüfen und, sofern keine weiteren Korrekturen notwendig sind, das „Gut zur Produktion“ schriftlich zu bestätigen. Für Mängel, welche danach auftreten oder gerügt werden, übernimmt Lukas Film keine Haftung und ist jegliche Gewährleistung ausgeschlossen.
Lukas Film haftet im Sinne von Art. 398 Abs. 2 OR für getreue und sorgfältige Ausführung der bestellten Dienstleistung.
Bei durch Lukas Film im Zuge der Erbringung der Dienstleistung gelieferten Waren gewährleistet Lukas Film, dass diese frei von Mängeln in Material und Herstellung sind.
Allfällige Mängel sind Lukas Film umgehend anzuzeigen. Es steht Lukas Film zu, zu entscheiden, ob die mangelhafte Ware repariert oder ersetzt wird.
11. Haftung
Lukas Film schliesst jede Haftung, unabhängig von ihrem Rechtsgrund, sowie Schadenersatzansprüche gegen Lukas Film und allfällige Hilfspersonen und Erfüllungsgehilfen, aus. Lukas Film haftet insbesondere nicht für indirekte Schäden und Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn oder sonstige Personen-, Sach- und reine Vermögensschäden des Auftraggebern. Vorbehalten bleibt eine weitergehende zwingende gesetzliche Haftung, beispielsweise für grobe Fahrlässigkeit oder rechtswidrige Absicht.
12. Datenschutz
Die Datenschutzbestimmungen von Lukas Film für die Website www.lukas-film.ch sind integraler Bestandteil dieser AGB.
13. Immaterialgüterrechte
Sämtliche Rechte (Eigentums-, Nutzungs- und Urheberrechte) an den Werken, Ideen und Entwürfen stehen Lukas Film zu. Der Auftraggeber erwirbt durch Zahlung des Honorars das Nutzungsrecht für den zeitlich und geografisch vereinbarten Verwendungszweck des finalen Werkes.
Eine weitergehende Nutzung, Abänderung oder ein Verkauf oder sonstige Übertragung auf oder Weitergabe an Dritte ist nur nach schriftlicher Zustimmung von Lukas Film erlaubt und ist entsprechend zu entschädigen.
Weder diese AGB noch dazugehörige Individualvereinbarungen haben die Übertragung von Immaterialgüterrechte zum Inhalt, es sei denn dies werde explizit und schriftlich anders vereinbart.
Das gesamte Rohbildmaterial ist Eigentum von Lukas Film und wird dem Auftraggebern nicht ausgehändigt. Standbilder aus einem Werk dürfen nur nach entsprechender schriftlicher Zustimmung von Lukas Film erstellt und genutzt werden.
Lukas Film steht das Recht zu, die geschaffenen Werke oder Ausschnitte davon im Sinne eines Leistungsnachweises zu verwenden und zu veröffentlichen. Davon ausgenommen sind Werke mit vertraulichem Inhalt. Lukas Film darf den Auftraggeber als Referenz angeben.
14. Einsätze von Lukas Gähwiler als Freelancer
Bei Einsätzen von Lukas Gähwiler als Freelancer gilt was folgt:
Lukas Gähwiler führt die übertragenen Arbeiten nach bestem Wissen und Können aus.
Ein Arbeitstag beträgt maximal 10 Stunden. Ab der 10. Arbeitsstunde wird ein Zuschlag von 10 % pro zusätzliche Stunde auf das vereinbarte Entgelt geschlagen.
Lukas Gähwiler ist jederzeit berechtigt, bereits vor abgeschlossener Arbeit seine bisher angefallenen Aufwendungen in Rechnung zu stellen.
Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück, resp. annulliert er eine Buchung, so werden ihm die durch den Rücktritt verursachten Kosten und Entschädigungen in Rechnung gestellt und zwar wie folgt:
Absage weniger als 24 Stunden vor Arbeitsbeginn: 100 % des vereinbarten Honorars
Absage weniger als 48 Stunden vor Arbeitsbeginn: 75 % des vereinbarten Honorars
Absage weniger als 72 Stunden vor Arbeitsbeginn: 50 % des vereinbarten Honorars.
Lukas Gähwiler ist bei der Ausgleichskasse des Kantons Basel-Stadt angemeldet und rechnet mit den Sozialversicherungen selbständig ab. Er verfügt über eine Unfall- und eine Haftpflichtversicherung.
Lukas Gähwiler steht das Recht zu, die geschaffenen Werke oder Ausschnitte davon im Sinne eines Leistungsnachweises zu verwenden und zu veröffentlichen. Davon ausgenommen sind Werke mit vertraulichem Inhalt. Er darf den Auftraggeber als Referenz angeben.
15. Änderungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können von Lukas Film jederzeit geändert werden. Die neue Version tritt durch Publikation auf der Website von Lukas Film in Kraft.
Für die Auftraggebern gilt grundsätzlich die Version der AGB welche zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Kraft ist. Es sei denn, der Auftraggeber habe einer neueren Version der AGB zugestimmt.
16. Höhere Gewalt
Wird die fristgerechte Erfüllung durch Lukas Film, deren Lieferanten oder beigezogenen Dritten infolge höherer Gewalt wie beispielsweise Naturkatastrophen, Erdbeben, Vulkanausbrüche, Lawinen, Unwetter, Gewitter, Stürme, Kriege, Unruhen, Bürgerkriege, Revolutionen und Aufstände, Terrorismus, Sabotage, Streiks, Atomunfälle resp. Reaktorschäden verunmöglicht, so ist Lukas Film während der Dauer der höheren Gewalt sowie einer angemessenen Anlaufzeit nach deren Ende von der Erfüllung der betroffenen Pflichten befreit. Dauert die höhere Gewalt länger als 30 Tage kann Lukas Film vom Vertrag zurücktreten. Lukas Film hat dem Auftraggebern bereits geleistetes Entgelt für noch nicht geleistete Dienstleistungen vollumfänglich zurückzuerstatten.
Jegliche weiteren Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche infolge vis major sind ausgeschlossen.
17. Weitere Bestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nichtig und/oder unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit und/oder Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Die ungültigen und/oder unwirksamen Bestimmungen werden durch solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der ungültigen und/oder unwirksamen Bestimmungen in rechtwirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Das gleiche gilt bei eventuellen Lücken der Regelung.
Im Falle von Streitigkeiten kommt ausschliesslich materielles Schweizer Recht unter Ausschluss von kollisionsrechtlichen Normen zur Anwendung. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Produktekauf (SR 0.221.221.1) wird explizit ausgeschlossen.
Der Gerichtsstand ist Zürich, soweit das Gesetz keine zwingenden Gerichtsstände vorsieht.
Zürich, 1. Januar 2024