Allgemeine Geschäftsbedingungen der Einzelunternehmung
Lukas Film Lukas Gähwiler
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen Lukas Film Lukas Gähwiler, Hardturmstrasse 269, 8005 Zürich (nachfolgend «Lukas Film») und seinen Auftraggebern. Abweichungen gelten nur bei schriftlicher Bestätigung.
2. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung einer Offerte von Lukas Film zustande (E-Mail genügt). Der Vertrag kann auch zustande kommen, wenn der Auftraggeber die angebotenen Leistungen in Anspruch nimmt. Änderungen oder Ergänzungen eines Auftrags bedürfen der schriftlichen Bestätigung beider Parteien.
3. Leistungen
Lukas Film erbringt die vereinbarten Dienstleistungen selbst oder unter Hinzuziehung Dritter (z. B. Kamera, Ton, Animation). Termine gelten grundsätzlich als verbindlich. Verzögerungen durch höhere Gewalt oder ausserhalb liegende Umstände begründen keine Haftung.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt alle notwendigen Informationen, Unterlagen und Materialien rechtzeitig zur Verfügung. Er garantiert, dass übergebene Inhalte keine Rechte Dritter verletzen, und hält Lukas Film schadlos.
5. Preise & Zahlung
Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug zu bezahlen. Teilzahlungen oder Vorauszahlungen können bei grösseren Projekten verlangt werden. Verrechnung mit eigenen Forderungen des Auftraggebers ist ausgeschlossen.
6. Korrekturen
Im vereinbarten Preis sind zwei Korrekturrunden im Rahmen der vereinbarten Projektdefinition enthalten.
Weitere Änderungen oder zusätzliche Korrekturen werden nach Aufwand verrechnet.
Nach Lieferung einer Version hat der Auftraggeber das Werk innert 15 Arbeitstagen zu prüfen und allfällige Änderungswünsche mitzuteilen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, gilt das Werk als genehmigt.
Mit der schriftlichen Freigabe des Auftraggebers («Gut zur Produktion» bzw. Freigabe der finalen Version) gilt das Werk ebenfalls als genehmigt.
7. Rücktritt / Terminabsage
Absagen oder Verschiebungen durch den Auftraggeber können verrechnet werden:
• < 5 Tage vor Dreh → 50 %
• < 3 Tage vor Dreh → 75 %
• < 24 h vor Dreh → 100 %
Bereits entstandene Kosten Dritter werden zusätzlich verrechnet.
Terminverschiebung:
Verzögerungen durch Umstände ausserhalb des Einflussbereichs von Lukas Film (z. B. Krankheit, fehlende Drehgenehmigungen, Wetterentscheid des Auftraggebers) können bereits entstandene Kosten sowie Aufwendungen für Umplanung verrechnet werden.
8. Nutzungsrechte & Urheberrechte
Sämtliche Urheberrechte bleiben bei Lukas Film. Nach vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber ein Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck, Zeitraum und Einsatzbereich. Weitergehende Nutzung oder Weitergabe bedarf der schriftlichen Zustimmung.
9. Rohmaterial / Archivierung
Rohmaterial bleibt Eigentum von Lukas Film. Herausgabe kann nach Absprache separat verrechnet werden.
Archivierung: Falls nicht anders vereinbart, archiviert Lukas Film Projektdateien und Rohmaterial in der Regel 5 Jahre nach Projektabschluss. Längere Speicherung kann nicht garantiert werden.
10. Musiklizenzen
In Produktionen von Lukas Film wird lizenzierte Musik aus professionellen Musikarchiven (z. B. Premiumbeat) verwendet. Die dafür erforderliche Standardlizenz ist in der Produktion enthalten und erlaubt die Nutzung der Musik innerhalb des produzierten Videos (z. B. Website, Social Media).
Allfällige zusätzliche Lizenzierungen oder Meldungen bei Verwertungsgesellschaften (z. B. SUISA), insbesondere im Zusammenhang mit Mediabudgets, bezahlten Kampagnen oder erweiterten Nutzungsformen, liegen im Verantwortungsbereich des Auftraggebers.
11. Referenznutzung
Lukas Film darf produzierte Werke oder Ausschnitte als Referenz nutzen (Website, Showreel, Social Media). Vertrauliche Inhalte sind ausgenommen. Auftraggeber kann als Referenz genannt werden.
12. Haftung
Haftung beschränkt sich auf sorgfältige und fachgerechte Ausführung. Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Die Haftung von Lukas Film ist in jedem Fall auf die Höhe des vereinbarten Produktionshonorars beschränkt.
13. Einsätze als Freelancer
Bei Einsätzen von Lukas Gähwiler als Freelancer gelten individuell vereinbarte Konditionen. Ein Arbeitstag umfasst maximal 10 Stunden. Überstunden werden separat verrechnet.
Absagen:
• < 72 h → 50 %
• < 48 h → 75 %
• < 24 h → 100 %
14. Eigentum an Ideen / Konzepte
Konzepte, Offerten und kreative Vorschläge bleiben geistiges Eigentum von Lukas Film.
15. Änderungen der AGB
Lukas Film kann die AGB jederzeit ändern. Massgebend ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Version.
16. Anwendbares Recht & Gerichtsstand
Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Zürich, soweit keine zwingenden gesetzlichen Gerichtsstände bestehen.
Zürich, 1. März 2026
Lukas Film Lukas Gähwiler